Die Gebetszeiten richten sich nach dem Stand der Sonne am Himmel. Es ist besonders angebracht, das ṣalāt jeweils zu Beginn der festgelegten Zeit zu verrichten:
faǧr: von Beginn der Morgendämmerung bis zum Sonnenaufgang;
ẓuhr: sobald die Sonne ihren Zenit durchlaufen hat und bis sie den halben Weg zwischen Zenit und Sonnenuntergang erreicht hat;
ʾaṣr: unmittelbar nach Ende der ẓuhr-Zeit und bis kurz vor Sonnenuntergang;
maġrib: ab dem Sonnenuntergang und bis Ende der Abenddämmerung;
ʿišāʾ: ab Ende der Abenddämmerung bis Mitternacht. Bei Verhinderungsfällen ist es gestattet, das ʿišāʾ-Gebet nach Mitternacht aber noch vor dem faǧr-Gebet zu verrichten.
Verbotene Zeiten: Zu folgenden Zeiten ist es nicht gestattet, das Gebet zu verrichten:
• während des Sonnenauf- oder Sonnenuntergangs;
• wenn die Sonne genau im Zenit (Höchststand) steht;
• zwischen faǧr-Gebet und Sonnenaufgang;
• zwischen ʾaṣr-Gebet und Sonnenuntergang.
Die letzten beiden Zeitspannen werden als, auqāt-e-makrūha“ (unerwünschte Zeiten) bezeichnet. Zu diesen Zeiten darf nur ein vergessenes Pflichtgebet nachgeholt und verrichtet werden.